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BVerwG, 14.06.1961 - V C 113.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Gewährung eines Aufbaudarlehens nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz - Erfordernis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Fehlen einer Lebensgrundlage oder der noch bestehenden Gefährdung der Existenz mit der Kriegsgefangenschaft
Verfahrensgang
- LVG Hamburg, 10.12.1959 - Va VG 514/59
- BVerwG, 14.06.1961 - V C 113.60
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.03.1961 - V C 54.59
Revision in Sachen Kriegsgefangenenentschädigung - Gewährung eines …
Auszug aus BVerwG, 14.06.1961 - V C 113.60
In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 528.56 - [MDR 59, 67; DÖV 59, 919; MtBl. BAA 60, 272] und vom 22. März 1961 - BVerwG V C 54.59 -) hat das Landesverwaltungsgericht erkannt, daß Darlehen nach § 29 Abs. 1 KgfEG nur gewährt werden, wenn das Fehlen einer Lebensgrundlage oder die noch bestehende Gefährdung der Existenz im ursächlichen Zusammenhang mit der Kriegsgefangenschaft steht. - BVerwG, 08.10.1958 - V C 528.56
Bewilligung eines Darlehens zur Sicherung einer wieder geschaffenen und erneut …
Auszug aus BVerwG, 14.06.1961 - V C 113.60
In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 528.56 - [MDR 59, 67; DÖV 59, 919; MtBl. BAA 60, 272] und vom 22. März 1961 - BVerwG V C 54.59 -) hat das Landesverwaltungsgericht erkannt, daß Darlehen nach § 29 Abs. 1 KgfEG nur gewährt werden, wenn das Fehlen einer Lebensgrundlage oder die noch bestehende Gefährdung der Existenz im ursächlichen Zusammenhang mit der Kriegsgefangenschaft steht.
- BVerwG, 27.03.1963 - V C 99.62 - BVerwG V B 78.61 -, vom 14. Juni 1961 - BVerwG V C 113.60 - und vom 10. Oktober 1962 - BVerwG V C 106.61 -).
- BVerwG, 10.10.1962 - V C 59.61
Gewährung einer Beihilfe zur Beschaffung von Hausrat nach dem …
Sie berücksichtigt aber nicht, daß bei der Prüfung des ursächlichen Zusammenhanges zwischen Kriegsgefangenschaft und Mittelbedarf grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen ist(Urteile vom 14. Juni 1961 - BVerwG V C 247.59 [DÖV 1962, 74 - Leits. -] und BVerwG V C 113.60 [Der Heimkehrer 1962 Nr. 12] -). - BVerwG, 05.04.1962 - V B 87.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung einer Beihilfe zur …
Die Frage, ob die Gewährung einer Hausratbeihilfe nach §§ 28, 31 KgfEG voraussetzt, daß der Hausratbedarf in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Kriegsgefangenschaft steht, bedarf keiner Klärung, Ihre Beantwortung ergibt sieh ebenso aus Sinn und Zweck des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes wie die der entsprechenden Frage bei Anträgen auf Gewährung von Aufbaudarlehen nach § 29 KgfEG und Wohnraumbeschaffungsdarlehen nach § 30 KgfEG (vgl. u.a.Urteile des erkennenden Senats vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 528.56 - [MDR 1959, 67 = DÖV 1959, 919 = Mtbl.BAA 1960, 272], vom 22. März 1961 - BVerwG V C 54.59 - [DÖV 1962, 75], vom 17. Mai 1961 - BVerwG V C 266.58 - [DÖV 1962, 74] undvom 14. Juni 1961 - BVerwG V C 113.60 -).